![]() |
Kleingartenverein "Zukunft" e.V. Zwickau |
| Startseite |
| Der Verein |
| Satzung |
| Gartenordnung |
| Aufbaustunden |
| Neues |
| Gartenheim |
| Freie Gärten |
| Bilder |
| Kontakt |
|
Neuigkeiten für unsere Mitglieder |
|
Jahreshauptversammlung 2026 Hiermit laden wir alle
Mitglieder unseres Gartenvereins Termin:
19 April 2026,
10.00 Uhr Veranstaltungsort: Gartenheim Tagesordnung: 1.
Eröffnung der Jahreshauptversammlung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung 3.
Geschäftsbericht 2025 des Vorsitzenden 4.
Finanzbericht 2025 5.
Bericht der Revisionskommission 2025 6.
Diskussion zu den Berichten 7.
Behandlung gestellter Anträge 8.
Aufnahme neuer Mitglieder 9. Beschlussfassung zur Entlastung des
Vorstandes und der Revision für das Geschäftsjahr 2025 10. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission 11 Allgemeine Informationen zum Geschäftsjahr
2026 12. Diskussion 13. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge, Änderungs- und Ergänzungswünsche
können bis zum 10.04.2026
an den Vorstand schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Es ist das Recht und die Pflicht jedes
Mitgliedes an der Teilnahme zur Jahreshauptversammlung. ------------------------------------------------------------ Am
Samstag, dem 18. April 2026,
wird das Trinkwasser aufgedreht. (witterungsbedingt). Die
Anwesenheit eines Mitgliedes ist erforderlich, damit die Strangverantwortlichen
die Wasseruhren verplomben können. Bitte
auch beachten: Wasseruhren die älter als 6 Jahre sind dürfen nicht mehr
verwendet werden (Eichgesetz) Die
Pächter haben dafür Sorge zu tragen, die ausgebauten Wasseruhren bis
13. April 2026 wieder in die Trinkwasserleitung einzubauen bzw. einbauen
zu lassen. Dies ist erforderlich, damit die Strangverantwortlichen eine
Überprüfung der Stränge und Kontrolle der Wasseruhren durchführen können.
Des
Weiteren sind alle Ventile und Hähne der Trink- und Brauchwasserleitung zu
schließen. Wer bis zum genannten Zeitpunkt
seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, bekommt einen
Blindstopfen eingebaut. Folgende bestehende Festlegungen zum
Einbau der Wasseruhren in die Trinkwasserleitung bleiben unverändert bestehen: Vor der Wasseruhr darf kein
Absperrventil eingebaut werden. Ein Absperrventil nach der Wasseruhr
ist zu empfehlen Zum
Verplomben der Wasseruhren und zur Zählerstandserfassung sind die Beauftragten
berechtigt, die Gärten auch in Abwesenheit des Pächters zu betreten. Der
Vorstand Zwickau, 06. März 2026
|